Klassenfahrten - Fairplay
Stand: 03. Mai 2018
 

Reisevertrag
Wir bestätigen Ihnen Ihre Anmeldung nach Erhalt schriftlich. Mit dieser Bestätigung kommt ein Reisevertrag zustande.

Zahlungsweise
Mit unserer Anmeldebestätigung übersenden wir Ihnen einen Insolvenz-Sicherungsschein nach § 651k BGB, der den Reisepreis und eventuelle Rückreisekosten absichert. Nach Erhalt dieser Unterlagen leisten Sie eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, die voll auf den Reisepreis angerechnet wird. Die qualifizierten Reiseunterlagen (Namen und Adressen der Gastgeber, Unterkunfts-, Bus- und Fährgutscheine, Vorbereitungsmaterialien, Reisezeiten etc.) erhalten Sie rechtzeitig vor Reisebeginn. Die Restzahlung ist unverzüglich nach Erhalt dieser Unterlagen vor Abreise zu leisten, frühestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt.

Partnerverteilungsliste
Die rechtzeitige Zusendung der Reiseunterlagen setzt voraus, dass uns die persönlichen Daten der Teilnehmer spätestens 14 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung online zugehen. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie einen Zugang zu unserer Online-Partnerverteilungsliste. Zur Vorbereitung dieser Liste rufen Sie bitte unseren Vordruck Partnereingabevorbereitung ab und lassen jeden Teilnehmer seine persönlichen Daten und Partnerwünsche eintragen.
Liegen alle Daten vor, müssen diese vom Gruppenleiter oder von einer vom Gruppenleiter beauftragten Person in die Online-Partnerverteilungsliste eingetragen werden.
Sowie alle Daten online vorliegen, beginnen wir mit der Verteilung der Teilnehmer auf die englischen Gastgeber.

Reiserücktritt
Einen eventuellen Reiserücktritt einzelner Teilnehmer oder der Gruppe teilen Sie uns bitte per E-Mail mit.

Für Stornierungen einzelner Teilnehmer fallen folgende Kosten an:

  • Rücktritt bis sechs Wochen vor Reiseantritt € 15,— pro Teilnehmer,
  • Rücktritt bis 14 Tage vor Reiseantritt € 30,— pro Teilnehmer,
  • Rücktritt bis vier Tage vor Reisebeginn € 50,— pro Teilnehmer,
  • Rücktritt innerhalb der letzten drei Tage vor Reisebeginn € 75,— pro Teilnehmer

Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers am Anreisetag oder bei nachträglicher Stornierung erfolgt keine Erstattung durch den Veranstalter.

Im Falle einer Nichtversetzung eines Teilnehmers berechnen wir keine Stornierungsgebühr, wenn uns innerhalb einer Woche nach Zeugnisausgabe eine Zeugniskopie vorgelegt wird.

Für Stornierungen der ganzen Gruppe fallen folgende Kosten an:

  • Stornierung vor Erhalt der Reiseunterlagen 10 % des Reisepreises
  • Stornierung nach Erhalt der Reiseunterlagen 25% des Reisepreises

Partneränderungen
Änderungen bei der Unterbringung und Partnerverteilung der Teilnehmer teilen Sie uns bitte per E-Mail mit. Für Änderungen zur Unterbringung von Teilnehmern fallen folgende Kosten an:

  • Änderungen bis sechs Wochen vor Reiseantritt € 15,- pro Änderung
  • Änderungen bis 14 Tage vor Reiseantritt € 30,- pro Änderung

Zu einem späteren Zeitpunkt können keine Änderungen mehr angenommen werden, da die englischen Gastgeber ihre von uns zugesagten Gäste fest erwarten.

Änderungswünsche im Programm sind nach Freigabe durch den Gruppenleiter nicht mehr möglich, da das Programm den englischen Gastgebern bekanntgegeben wird.

Gastgeberänderung vor Ort aufgrund im Vorwege nicht gemeldeter Allergien/Unverträglichkeiten von Teilnehmern
Muss vor Ort ein Gastfamilienwechsel vorgenommen werden, weil uns eine Allergie/Unverträglichkeit bei der Eingabe der Partnerverteilung nicht mitgeteilt wurde, werden wir die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen (30.00 EUR/Tag und pro Person, die in eine neue Gastfamilie wechselt).

Nachmeldungen von Teilnehmern
Nachmeldungen von Teilnehmern ab 6 Wochen vor Reiseantritt berechnen wir mit € 15,— pro Teilnehmer. Bitte melden Sie uns Nachmeldungen per E-Mail.

Nachbuchungen von Freizeitaktivitäten
Für Nachbuchungen von Freizeitaktivitäten in Eastbourne oder für Besichtigungen auf Ausflügen berechnen wir ab 6 Wochen vor Reiseantritt €15,— pro Gruppe und nachgebuchter Aktivität. Bitte melden Sie uns Nachbuchungen ebenfalls per E-Mail.

Der Reisepreis pro Person ist bestimmt durch die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen. Sollte aufgrund von Stornierungen einzelner Teilnehmer die Mindestteilnehmerzahl von 20 Teilnehmern unterschritten werden, kann die Gruppe entweder von der Reise zu den zum Zeitpunkt der Stornierung gültigen Gebühren zurücktreten oder den vollen Reisepreis der zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl fehlenden Teilnehmer mit übernehmen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Kann ein Teilnehmer aus zwingenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch nehmen, werden wir eventuell ersparte Aufwendungen oder eventuell rückerstattete Beträge unserer Leistungsträger erstatten. Eine Kostenerstattung für ungenutzte Tickets, Gutscheine etc. kann nur erfolgen, wenn sich die verantwortliche Begleitperson die Nichtnutzung seitens unserer Leistungsträger auf den Tickets/Gutscheinen schriftlich bestätigen läßt und diese bei uns einreicht und unsere Leistungsträger zur Erstattung bereit sind.

Ausweise, Zoll-, Visa- und Devisenbestimmungen
Jeder Teilnehmer ist für den Besitz gültiger Ausweispapiere und die Beachtung von Zoll-, Visa- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Für Bürger aus EU-Ländern ist zur Einreise nach Großbritannien ein gültiger Reisepass erforderlich.

Gewährleistung/Mitwirkungspflicht
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht bzw. weist diese aus Ihrer Sicht Mängel auf, so können Sie Abhilfe verlangen. Der Teilnehmer bzw. Gruppenleiter sollte sich mit seinem Abhilfeverlangen unverzüglich an unser Büro in Eastbourne vor Ort wenden. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei der Beseitigung eventuell auftretender Leistungsstörungen mitzuwirken. Zudem muss uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt werden. Sollten wir während der Reise nicht von den Mängeln erfahren und keine Gelegenheit zur Abhilfe erhalten, kann dies für den Reisenden bedeuten, dass für diese Mängel keine Ansprüche in Form von Minderung oder Schadensersatz geltend gemacht werden können. Unabhängig von der Mängelmitteilung vor Ort müssen alle eventuellen Forderungen nach Minderung oder Schadensersatz innerhalb von 2 Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise bei uns eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert wurde. Sollte ein Teilnehmer vor Ort den Entschluss fassen, die Reise abzubrechen, so muss uns auch in diesem Fall zunächst der Mangel angezeigt und eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden. Anderenfalls können eventuelle weitergehende Ansprüche nicht mehr gestellt werden. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, diese von uns verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

Online-Streitschlichtung
Wir sind nicht verpflichtet aber bereit, die Online-Streitbeilegung zu verwenden.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

Jürgen Matthes Klassenfahrten

Inhaber: Jürgen Matthes
Handelsregister: Amtsgericht Pinneberg, HRA 1208 IZ

Anschrift:
Jürgen Matthes Klassenfahrten
Bahnhofstraße 30 a
25524 Itzehoe
Tel.: (0 48 21) 6 80-1 40
Fax: (0 48 21) 6 13 05

E-Mail: klassenfahrten@matthes.de

 
J.M. Klassenfahrten-Beratung:      +49 / (0) 48 21 / 680 140      mail@klassenfahrten-matthes.de   

Impressum | Urheberrecht | Datenschutz
Diese Seite weiterempfehlen
Seite drucken Seite drucken